Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Datenschützer: EU-Kompromissvorschlag für Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
"Erschreckende grundrechtliche Verrohung"
Am vergangenem Freitag haben sich die Justizminister der Europäischen Union (EU) auf einen "Kompromissvorschlag" bei der Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten geeinigt: In allen EU-Staaten müssten danach bei sämtlichen Formen der Telekommunikation - vom Telefonieren über die Handy-Nutzung bis zum E-Mailen und Internet-Surfen - die so genannten Verkehrsdaten mindestens sechs Monate lang gespeichert werden. Den nationalen Parlamenten soll insofern bei ihrer gesetzlichen Regelung kein Spielraum eingeräumt werden. Diese Initiative wird von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, deren Vorsitz derzeit beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) liegt, als unverhältnismäßiger und damit verfassungswidriger Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis und in den Datenschutz abgelehnt.
Der Leiter des ULD, Thilo Weichert, kommentiert den Beschluss der Justizminister heute in Kiel: "Es ist erschreckend, welche grundrechtliche Verrohung bei den europäischen Justizministern festzustellen ist: Es wird als Sieg der Bürgerrechte verkauft, dass bei der auf Vorrat vorgenommenen Telekommunikationsüberwachung keine Inhalte und keine Bewegungsprofile erstellt werden sollen. Unseren Verfassungsministern ist wohl nicht klar, dass unsere freiheitlichen Verfassungen verbieten, die Menschen anlasslos bei ihren alltäglichen Verrichtungen staatlich zu überwachen und zu kontrollieren." Der Beschluss verstoße genau gegen dieses Verbot: Wenn über Monate hinweg minutiös nachvollzogen werden kann, wer wo das Internet genutzt, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail kommuniziert, wer wann welche Online-Dienste in Anspruch genommen habe, dann werde die Schwelle zum digitalen Überwachungsstaat überschritten.
"Was hier als Kompromiss verkauft wird, ist das Nachgeben gegenüber maßlosen Überwachungsforderungen von Sicherheitsbehörden", so Weichert. Vorschläge von Datenschützern, die übermäßig teure grundrechtszerstörende Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden und dennoch den Strafverfolgungsbedürfnissen zu entsprechen, habe man erst gar nicht ernsthaft erörtert. Mit einem kurzfristigen Einfrieren von TK-Verbindungsdaten, einem "Quick freeze", wäre eine gezielte Gewährleistung von Sicherheit in unseren Telekommunikationsnetzen möglich, ohne dass die gesamte Bevölkerung wie eine potenzielle Verbrecherbande behandelt wird, so der Datenschützer weiter. Die Justizminister seien dabei, die "Büchse der Pandora" zu öffnen. Weichert: "Wir erwarten, dass das Europaparlament, der Bundestag und die Verfassungsgerichte in Europa dafür sorgen, dass diese Büchse verschlossen bleibt."
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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Datenvorratsspeicherung: FDP kritisiert Umgehung des Bundestags
Zypries handele gegen das eindeutige Votum der Bürger
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die EU-weite Ausweitung der Datenvorratsspeicherung kritisiert. "Die EU-Justizminister schlagen etwas vor, was der Deutsche Bundestag über Fraktionsgrenzen hinweg bisher immer abgelehnt hat: die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen. Damit hat sich die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegen das eindeutige Votum des Deutschen Bundestages und der Bürger gestellt", so die FDP-Politikerin heute in Berlin.
Eine obligatorische generelle Vorratsdatenspeicherung greife in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation ein, so ein Sprecher der FDP-Fraktion. Das Ziel, organisierte Kriminalität und Terrorismus verhüten oder bekämpfen zu wollen, werde nach Auffassung der Liberalen vom Bundestag ausdrücklich anerkannt. Dieses Ziel rechtfertige es jedoch nicht, das Kommunikationsverhalten der europäischen Bevölkerung lückenlos elektronisch zu erfassen und für Ermittlungszwecke zu speichern.
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2039891
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