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Ronja |
Geschrieben am: Sat, 04 March 2006, 12:35 |
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Räuberbraut
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Mitglied seit: 26.04.2003
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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | eBay-Verkäufer müssen bei Vertragsabschluss Identität des Käufers nachweisen Verkäufer können aufgrund fehlerhafter Sicherheitsmechanismen bei Online-Auktionshäusern nicht grundsätzlich auf die Authentizität von Geboten und somit auch nicht auf einen Vertragsschluss vertrauen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. 19 U 120/05) mit Urteil vom 13. Januar 2006 in einem Berufungsverfahren über ein Urteil des Landgerichts Aachen (Az. 12 O 55/05). Nach Ansicht der OLG-Richter könne nicht automatisch von dem Zustandekommen eines Kaufvertrages über das Onlineauktionshaus eBay ausgegangen werden, wenn nicht feststehe, wer ein Gebot tatsächlich abgegeben habe.
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Quelle & kompletter Artikel: Heise.de
Ich bin richtig sauer - in diesem Fall muss also der Kläger die Identität beweisen ja? Komisch! Wenns um MP3-Upload geht, muss der Kläger überhaupt nix beweisen - sondern der Angeklagte beweisen, dass er NICHT am Rechner sass.
Ronja
-------------------- So so what? I'm still a rock star, I got my rock moves, And I don't need you. Guess what? I'm having more fun. And now that we're done, I'm gonna show you tonight: I'm alright, I'm just fine; And I don't want you tonight! |
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Defiant |
Geschrieben am: Sat, 04 March 2006, 12:52 |
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King of MBL
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Die spinnen doch Mit solchen Urteilen sind doch Spaßbietern Tür & Tor geöffnet.
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