..:: Hier gehts zu MBLNews.de ::..    ..:: Bald is Weihnachten ;-) ::..
 Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren )

Hilfe | Suche | Kalender

 
GEZ Gebühren für's Handy
« Älteres Thema | Neueres Thema » Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
Oliver
Geschrieben am: Sat, 07 January 2006, 18:01


Unregistered









Zitat (Doppelklick zum übernehmen)

GEZ-Gebühren für's Handy

Wenn es darum geht, den eigenen Kunden neue Dienste zu präsentieren, wird bei den Mobilfunk-Netzbetreibern unter anderem das mobile TV-Angebot immer wieder genannt. Schon heute können deren Kunden TV-Programme zum Teil im Live-Stream verfolgen. Zur diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft sollen gar komplette Spiele über die mobilen Alltagsbegleiter zu empfangen sein.

Wer Handy-TV nutzt, muss dafür nach Ansicht der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) allerdings auch zahlen. Bei TV-tauglichen Handys "handelt es sich um mobile Rundfunkempfangsgeräte", stellt die GEZ in einer Anfrage der Berliner Zeitung fest. Es bestehe "somit grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner derzeit gültigen Fassung", heißt es in dem Schreiben. Im Klartext: Für ein TV-taugliches Handy muss der Inhaber 17,03 Euro monatlich an die GEZ zahlen.

Auf den Formularen der GEZ sind Handys derzeit zwar noch nicht vermerkt, des dürfte sich allerdings ab Januar 2007 ändern. Dann nämlich tritt auch eine Änderung in Kraft, die bereits 2004 von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurde. Internet-taugliche Computer werden ab diesem Zeitpunkt ebenfalls der Gebührenpflicht unterworfen.

Doch Vorsicht: Wer heute schon ein UMTS-Handy nutzt, ist bereits verpflichtet, sein Handy bei der GEZ anzumelden. Ein Empfang von Rundfunkinhalten über UMTS stelle "keinen Empfang über Internet dar", erklärte die GEZ. "Das entsprechende Gerät ist daher auch heute schon, also vor dem 1. Januar 2007, gebührenpflichtig". Eine Vodafone-Sprecherin widersprach dem allerdings: „Unser Angebot wird nicht als Rundfunk qualifiziert". Hier muss also eine klare Entscheidung her.

Ungeachtet, das hier neuer Streit drohen könnte, dürfen all diejenigen aufatmen, die schon einen Fernseher bei der GEZ angemeldet haben. TV-Handys werden dann als Zweitgeräte eingestuft, für die nichts extra gezahlt werden müsse. Dennoch dürfte ein großer Personenkreis verbleiben, der zusätzlich zur Kasse gebeten wird. So müssen Gewerbetreibende damit rechnen, für ihr geschäftlich genutztes Handy nochmals zu zahlen. Auch für Privatleute, die bislang nur ein Radio für 5,52 Euro monatlich angemeldet haben, dürfte es teurer werden: Schließlich werden Internet-PC und Handys als Fernsehempfänger eingestuft - macht 11,51 Euro mehr

Quelle: onlinekosten.de
 
  Top
Thema wird von 0 Benutzer gelesen (0 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:
0 Antworten seit Sat, 07 January 2006, 18:01 Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken

<< Zurück zu News aus aller Welt

 




[ Script Execution time: 0.0095 ]   [ 12 queries used ]   [ GZIP aktiviert ]