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Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist, unzumutbar
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Defiant
Geschrieben am: Wed, 14 June 2006, 17:07


King of MBL


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Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az I-15 U 21/06) muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen. Ihm könne es nicht zugemutet werden, aktiv nach Rechtsverstößen zu forschen oder gar alle Beiträge zu überwachen. Allerdings müsse er im Einzelfall nachweisen können, "unverzüglich" nach ...


weiter auf Heise.de

Endlich mal ein vernünftiges Urteil. super.gif

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Sidschei
Geschrieben am: Wed, 14 June 2006, 18:29


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Der Heise Zeitschriften Verlag hat als Forenbetreiber in einem ähnlich gelagerten Fall ein Verfahren verloren. Im so genannten "Heise-Foren-Urteil" verlangt das Landgericht Hamburg vom Verlag eine Überwachung der geposteten Inhalte durch Vorabkontrollen.


Ist das nun also vom Wohnort abhaengig, wie man da handeln muss?

Deutschland, einig Vaterland kotz.gif

Bin ja gespannt, welches der beiden Urteile "revidiert" wird...

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Defiant
Geschrieben am: Wed, 14 June 2006, 19:35


King of MBL


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Sidschei @ Wed, 14 June 2006, 19:29)
Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
Der Heise Zeitschriften Verlag hat als Forenbetreiber in einem ähnlich gelagerten Fall ein Verfahren verloren. Im so genannten "Heise-Foren-Urteil" verlangt das Landgericht Hamburg vom Verlag eine Überwachung der geposteten Inhalte durch Vorabkontrollen.


Ist das nun also vom Wohnort abhaengig, wie man da handeln muss?

Deutschland, einig Vaterland kotz.gif

Bin ja gespannt, welches der beiden Urteile "revidiert" wird...

Ich glaube mal weniger, daß das Urteil des Oberlandesgerichts revidiert wird. floet.gif
Höchstens durch den BGH, falls einer der Unterlegene dort hingeht. zwinker.gif

Ich kann mir aber vorstellen, daß das Urteil des Landgerichts Hamburg durch das Oberlandesgericht Hamburg revidiert wird, denn Heise hat ja wohl Berufung eingelegt. Aber da heißt es abwarten. unsure.gif


Übrigens: Mit dem (Gerichtsatlas) kann man sehr schön die zuständigen Gerichte sehen. zwinkerms.gif



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Sidschei
Geschrieben am: Wed, 14 June 2006, 19:54


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Defiant @ Wed, 14 June 2006, 20:35)
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Sidschei @ Wed, 14 June 2006, 19:29)
Bin ja gespannt, welches der beiden Urteile "revidiert" wird...

Ich glaube mal weniger, daß das Urteil des Oberlandesgerichts revidiert wird. floet.gif

Höchstens durch den BGH, falls einer der Unterlegene dort hingeht. zwinker.gif


Du weisst genau, wie ich das meine tongue.gif

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Ich kann mir aber vorstellen, daß das Urteil des Landgerichts Hamburg durch das Oberlandesgericht Hamburg revidiert wird, denn Heise hat ja wohl Berufung eingelegt. Aber da heißt es abwarten.  unsure.gif


Und was ist gueltig... wenn nicht?

Was ist denn das fuer eine "Gesetzgebung", die wir hier haben? 2x der selbe Fall, 2 unterschiedliche Urteile. Das ist so interessant wie Lotto spielen, bei uns vor Gericht zu gehen kotz.gif

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Defiant
Geschrieben am: Wed, 14 June 2006, 22:34


King of MBL


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Sidschei @ Wed, 14 June 2006, 20:54)
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Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
Ich kann mir aber vorstellen, daß das Urteil des Landgerichts Hamburg durch das Oberlandesgericht Hamburg revidiert wird, denn Heise hat ja wohl Berufung eingelegt. Aber da heißt es abwarten.  unsure.gif


Und was ist gueltig... wenn nicht?

Was ist denn das fuer eine "Gesetzgebung", die wir hier haben? 2x der selbe Fall, 2 unterschiedliche Urteile. Das ist so interessant wie Lotto spielen, bei uns vor Gericht zu gehen kotz.gif

Tja, ist schon alles ziemlich verzwickt, unsere Justiz. zwinkerms.gif Ist aber z.B. im Amiland auch nicht besser. rolleyes.gif

Wenn das OLG das Urteil des LG von Hamburg übernimmt und eine weitere Berufung zulässt!, dann könnte Heise ja noch vor den BGH ziehen, um eine endgültige Entscheidung treffen zulassen. floet.gif


Aber wenn man die für diesen Thread ursprünglichen Fall ließt, dann fällt doch auf, das wieder ein LG eine (Fehl-)Entscheidung getroffen und das OLG dies im Eilverfahren dann berichtigt hat. floet.gif

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