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eBay-Urteil: Recht auf Selbstabholung
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Riv_al_do
Geschrieben am: Fri, 22 December 2006, 13:21


(: Gremium-Member :)


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Beiträge: 32482
Mitgliedsnummer.: 30
Mitglied seit: 29.04.2003



Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
Manch eBay-Verkäufer hat eine zusätzliche Geldquelle entdeckt. Mit unangemessen hohen Versandkosten wird besonders bei preiswerten Artikeln der ein oder andere Euro zusätzlich eingenommen. Selbstabholung ist nicht möglich, selbst wenn der Anbieter in der Nachbarschaft residiert. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Koblenz soll damit jetzt Schluss sein: Der Käufer darf die Ware selbst abholen, wenn ihm die Versandkosten zu hoch erscheinen.

Es ist eine übliche Art, bei eBay Geschäfte zu machen: Ein eBay-Nutzer ersteigerte zwei Fahrradsättel zum Startgebot von einem Euro. Die Versandkosten von acht Euro erschienen ihm jedoch unangemessen, weshalb er beschloss, die Fahrradsättel selbst abzuholen. Der Verkäufer verweigerte jedoch die Selbstabholung und bestand auf den Versand, woraufhin der Käufer klagte.

Recht für Selbstabholer

In seinem Urteil (Aktenzeichen 151 C 624/06) gab das Amtsgericht Koblenz dem Kläger Recht. Im Bestehen des Verkäufers auf den Versand der Fahrradsättel sah es keine Rechtsgrundlage. So habe er zwar auf die Versandkosten hingewiesen, das hieße jedoch nicht, dass damit der Versand als einzige Übergabeoption vereinbart sei.

Das Gericht entschied, dass der Verkäufer in einem solchen Fall in der Beweispflicht sei. Er müsse im Zweifel nachweisen, dass keine andere Übergabeoption als der Versand der Ware mit dem Käufer vereinbart worden sei. Dies sei zum Beispiel durch eine eindeutige Klausel bei Vertragsschluss möglich, mit anderen Worten durch den Ausschluss der Selbstabholung im Auktionstext.


Quelle: onlinekosten.de
 
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Sidschei
Geschrieben am: Fri, 22 December 2006, 15:23


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


Gruppe: Admin
Beiträge: 64359
Mitgliedsnummer.: 9
Mitglied seit: 27.04.2003



ich glaub eher, dass das ein gerne genutzter (und in meinen Augen legitimer) Weg ist, um die horenden eBay-Gebuehren zu sparen. Artiel fuer 1 statt 5 Euro verkaufen, 8 statt 4 Euro Porto verlangen.

Wuerde er es anders machen und die regulaeren portokosten verlangen, wuerden die preise sich im zuge der ebay-Gebuehren ebenfalls erhoehen. daran schon mal gedacht ?

ok, rechtfertigt nicht so manchen porto-nepp - aber bei sofort-kauf ist das sehr oft genau so zu beobachten gewesen, als ebay die gebuehren kontinuirlich gesteigert hat. und btw: so hab ich das auch schon gemacht - festpreis 15 Euro runter, porto 13 euro hoch zwinker.gif

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Nicht mehr alle Tassen im Schrank? - Dann stell doch Gläser rein!
 
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Guest
Geschrieben am: Mon, 01 January 2007, 15:51


Unregistered









Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Sidschei @ Fri, 22 December 2006, 15:23)
....

Wuerde er es anders machen und die regulaeren portokosten verlangen, wuerden die preise sich im zuge der ebay-Gebuehren ebenfalls erhoehen. daran schon mal gedacht ?

Das wäre oder ist aber Betrug! Denn die Verkaufsprovision richtet sich nach dem Verkaufspreis und nicht nach dem Gesamtbetrag mit Portokosten.
Schonmal daran gedacht?
 
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2 Antworten seit Fri, 22 December 2006, 13:21 Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken

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