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MBL Board > News aus aller Welt > ebay: Identität des Käufers nachweisen


Geschrieben von: Ronja am Sat, 04 March 2006, 12:35
Zitat (Doppelklick zum übernehmen)

eBay-Verkäufer müssen bei Vertragsabschluss Identität des Käufers nachweisen
Verkäufer können aufgrund fehlerhafter Sicherheitsmechanismen bei Online-Auktionshäusern nicht grundsätzlich auf die Authentizität von Geboten und somit auch nicht auf einen Vertragsschluss vertrauen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. 19 U 120/05) mit Urteil vom 13. Januar 2006 in einem Berufungsverfahren über ein Urteil des Landgerichts Aachen (Az. 12 O 55/05). Nach Ansicht der OLG-Richter könne nicht automatisch von dem Zustandekommen eines Kaufvertrages über das Onlineauktionshaus eBay ausgegangen werden, wenn nicht feststehe, wer ein Gebot tatsächlich abgegeben habe.


Quelle & kompletter Artikel: Heise.de

Ich bin richtig sauer - in diesem Fall muss also der Kläger die Identität beweisen ja?
Komisch! Wenns um MP3-Upload geht, muss der Kläger überhaupt nix beweisen - sondern der Angeklagte beweisen, dass er NICHT am Rechner sass. motz.gif

Ronja

Geschrieben von: Defiant am Sat, 04 March 2006, 12:52
Die spinnen doch plem.gif
Mit solchen Urteilen sind doch Spaßbietern Tür & Tor geöffnet. kotz.gif

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