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Geschrieben von: Andi am Wed, 21 February 2007, 19:37
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GEZ-Regeln verwirren PC-Nutzer

Angemeldeter Fernseher im Wohnzimmer entbindet Freiberufler nicht von PC-Gebühr im Home Office.

Für internet-fähige Computer und Handys verlangt die GEZ seit Anfang 2007 Rundfunkgebühren. "Wegen der unübersichtlichen Gebührenstruktur ist vielen aber noch nicht klar, ob sie betroffen sind", sagt Thomas Mosch, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin. "Viele müssen extra zahlen, obwohl sie das magere Internet-Angebot von ARD und ZDF nicht nutzen."

Wer bereits GEZ-Kunde ist, kommt zwar um die neue Monatsgebühr von 5,52 Euro herum. Doch viele Selbstständige nutzen im Büro weder Radio noch TV - deshalb werden sie jetzt für den PC zur Kasse gebeten. Gleiches gilt für Rundfunk-Muffel mit privatem Computer. Wohn- und Betriebsräume betrachtet die GEZ dabei streng getrennt: Ein angemeldeter Fernseher im Wohnzimmer entbindet Freiberufler nicht von der PC-Gebühr im Home Office.

Dieselben Regeln gelten für Handys der neuesten Generation: Für UMTS-Telefone ist die PC-Gebühr ebenfalls fällig, wenn nicht bereits ein anderes Gerät bei der GEZ registriert ist. Auch internetfähige Taschencomputer haben die Gebührenfahnder im Visier.

Die PC-Gebühr wird nicht pro Rechner fällig, sondern pro Standort. Betriebe mit mehreren Filialen müssen den Obolus für jedes Firmengrundstück extra zahlen. Handys und Laptops sollten daher einem Betriebsgrundstück zugeordnet und am besten im Inventarverzeichnis eintragen werden. Nur dann sind die mobilen Geräte von einer separaten Gebühr befreit.

Technische Tricks helfen nicht gegen die GEZ: So spielt es für die Gebühreneintreiber keine Rolle, ob der Rechner tatsächlich ans Netz angeschlossen ist. Rechtlich zählt allein, ob er es sein könnte - und prinzipiell ist heute jeder Computer internetfähig. Auch spezielle Blockier-Programme ändern nichts an der Gebührenpflicht, ebenso wenig der Ausbau von Lautsprechern oder Soundkarten. Außerdem: Firmen müssen ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Daher kann die GEZ getrost annehmen, dass jeder noch so kleine Betrieb einen PC nutzt.

Privatpersonen kann die GEZ schwerer nachweisen, dass sie Gebühren zahlen müssen. Der Grund: Die GEZ ist keine Behörde, sondern ein Dienstleister der Rundfunkanstalten. Deshalb darf sie zum Beispiel keine Wohnungen durchsuchen - niemand muss ihre Fahnder reinlassen. So lange die GEZ kein Gericht bemüht, kann sie auch niemanden zu einer Auskunft zwingen, ob er zu Hause Radio hört oder fernsieht. Das Gleiche gilt für die Computer-Nutzung. Doch aufgepasst: Wer eine Homepage betreibt, dürfte als Gebührenverweigerer auf dünnem Eis stehen. Denn dann liegt der Verdacht nahe, dass ein privater Internet-PC im Spiel ist.

Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2047949

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