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Geschrieben von: Defiant am Wed, 01 March 2006, 18:32
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Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe

Wie von Rechtsexperten befürchtet, ziehen immer mehr Anwälte ein Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag heran, um unliebsamen Webforenbetreibern einen Maulkorb zu verpassen. Anfang Dezember hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der heise online faktisch gezwungen wird, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu überprüfen.


Quelle & kompletter Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241

Geschrieben von: Sidschei am Wed, 01 March 2006, 18:51
und wieder eine abzocktuer geoeffnet sad.gif

Geschrieben von: Traxx am Wed, 01 March 2006, 19:36
Naja, ganz SO drastisch würde ich das noch nicht sehen, insbesondere weil das Urteil des LG Hamburg noch nicht begründet und schon gar nicht rechtskräftig ist. Von einer gefestigten Rechtsprechung kann also noch keine Rede sein.


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Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB hält Abmahnungsbegründungen dieser Art für fragwürdig: "Wenn man zur Untermauerung seines Standpunkts ein einzelnes Urteil eines Landgerichts heranzieht, für das zudem bisher noch nicht einmal eine Begründung vorliegt, sollte das den Abgemahnten aufhorchen lassen".


Sehr schön und treffend gesagt yesnick.gif
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber irgendwie bezeifle ich, dass solche Abmahnungen, die sich auf ein unbegründetes und noch nicht rechtskräftiges Urteil stützen, halten, wenn man dagegen vorgeht.

Geschrieben von: Defiant am Wed, 01 March 2006, 20:01
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Traxx @ Wed, 01 March 2006, 19:36)
Naja, ganz SO drastisch würde ich das noch nicht sehen, insbesondere weil das Urteil des LG Hamburg noch nicht begründet und schon gar nicht rechtskräftig ist. Von einer gefestigten Rechtsprechung kann also noch keine Rede sein.


Zitat (Doppelklick zum übernehmen)

Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB hält Abmahnungsbegründungen dieser Art für fragwürdig: "Wenn man zur Untermauerung seines Standpunkts ein einzelnes Urteil eines Landgerichts heranzieht, für das zudem bisher noch nicht einmal eine Begründung vorliegt, sollte das den Abgemahnten aufhorchen lassen".


Sehr schön und treffend gesagt yesnick.gif
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber irgendwie bezeifle ich, dass solche Abmahnungen, die sich auf ein unbegründetes und noch nicht rechtskräftiges Urteil stützen, halten, wenn man dagegen vorgeht.

Ja, wenn man das Geld dafür übrig hat. floet.gif
Denn Deinen Anwalt mußt du trotzdem selber bezahlen, auch wenn die Abmahnung für ungültig erklärt wird.
Und bei den Preisen vertu dich nicht, da kommt ein nettes Sümmchen zusammen sick.gif und ob die Rechtschutz hilft? nixweiss.gif

Geschrieben von: Traxx am Wed, 01 March 2006, 20:08
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Defiant @ Wed, 01 March 2006, 20:01)
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Traxx @ Wed, 01 March 2006, 19:36)
Naja, ganz SO drastisch würde ich das noch nicht sehen, insbesondere weil das Urteil des LG Hamburg noch nicht begründet und schon gar nicht rechtskräftig ist. Von einer gefestigten Rechtsprechung kann also noch keine Rede sein.


Zitat (Doppelklick zum übernehmen)

Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB hält Abmahnungsbegründungen dieser Art für fragwürdig: "Wenn man zur Untermauerung seines Standpunkts ein einzelnes Urteil eines Landgerichts heranzieht, für das zudem bisher noch nicht einmal eine Begründung vorliegt, sollte das den Abgemahnten aufhorchen lassen".


Sehr schön und treffend gesagt yesnick.gif
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber irgendwie bezeifle ich, dass solche Abmahnungen, die sich auf ein unbegründetes und noch nicht rechtskräftiges Urteil stützen, halten, wenn man dagegen vorgeht.

Ja, wenn man das Geld dafür übrig hat. floet.gif
Denn Deinen Anwalt mußt du trotzdem selber bezahlen, auch wenn die Abmahnung für ungültig erklärt wird.
Und bei den Preisen vertu dich nicht, da kommt ein nettes Sümmchen zusammen sick.gif und ob die Rechtschutz hilft? nixweiss.gif

Also soweit ich das weiß, muss bei Zivilprozessen in der Regel der unterlegene die Kosten übernehmen, auch die Anwaltskosten. Nichts anderes als ein Zivilprozess ist das ja. Einziges Manko, man muss nen gewissen Betrag vorschießen, wenn man klagen will, sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten.

Rechtschutz; keine Ahnung, kommt wahrscheinlich auch drauf an, was für eine man abgeschlossen hat nixweiss.gif

Geschrieben von: Sidschei am Wed, 01 March 2006, 21:19
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Defiant @ Wed, 01 March 2006, 20:01)
Ja, wenn man das Geld dafür übrig hat. floet.gif

das ist der punkt!

auch wenn du sagst, traxx, dass bei einer niederlage die gegenseite bezahlen muss, musst du als abgemahnter erstmal kraeftig vorstrecken. und du hast keine garantie, zu gewinnen sad.gif

Geschrieben von: Oliver am Wed, 01 March 2006, 21:22
I.d.R. ist das Urheberrecht von den Rechtschutzversicherungen ausgeschlossen. Und jede Versicherung wird sich hüten, bei solchen Rechtsprechungen auch das Urheberrecht abzudecken kopfschuettel.gif

Geschrieben von: Defiant am Wed, 01 March 2006, 21:30
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Oliver @ Wed, 01 March 2006, 21:22)
I.d.R. ist das Urheberrecht von den Rechtschutzversicherungen ausgeschlossen. Und jede Versicherung wird sich hüten, bei solchen Rechtsprechungen auch das Urheberrecht abzudecken kopfschuettel.gif

Ähm, du hast zwar diesbezüglich Recht yesnick.gif , aber indem Beitrag von Heise ging es mal nicht um Urheberrecht. zahn.gif

Geschrieben von: Traxx am Wed, 01 March 2006, 22:39
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Oliver @ Wed, 01 March 2006, 21:22)
I.d.R. ist das Urheberrecht von den Rechtschutzversicherungen ausgeschlossen. Und jede Versicherung wird sich hüten, bei solchen Rechtsprechungen auch das Urheberrecht abzudecken kopfschuettel.gif

Öhm Oli, wenn es um Abmahnung wegen Forenbeiträgen geht, dann hat das aber nicht unbedingt was mit Urheberrechtsverletzung zu tun meinung.gif

Sid, klar vorstrecken muss man. Wieviel, hängt vom Streitwert ab und je nach Höhe muss vorgestreckt werden. Das kann mal sehr viel, aber auch mal relativ wenig sein.
Insofern kann man nicht von vornherein sagen, dass Tür und Tor geöffnet ist, weil bei nem geringen Streitwert sind die Vorstreckkosten nicht so hoch und man kann sich so nen Verfahren evtl. mal leisten. Es kommt halt immer auf den individuellen Fall an. Ne Garantie zu gewinnen hat man aber nicht, da hast Du natürlich vollkommen Recht.

Geschrieben von: Sidschei am Thu, 02 March 2006, 08:27
Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
sollen die Forenbetreiber jeweils 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen


Das ist schon ein recht gut gerechneter Abmahnbetrag, der sich ja auch auf Grund des Streitwertes irgendwie errechnet und letzten Endes darauf hindeuten koennte, dass der nicht gerade niedrig sein duerfte... unsure.gif

Geschrieben von: Traxx am Thu, 02 March 2006, 08:33
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Sidschei @ Thu, 02 March 2006, 08:27)
Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
sollen die Forenbetreiber jeweils 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen


Das ist schon ein recht gut gerechneter Abmahnbetrag, der sich ja auch auf Grund des Streitwertes irgendwie errechnet und letzten Endes darauf hindeuten koennte, dass der nicht gerade niedrig sein duerfte... unsure.gif

Jo, wenn es die reinen Anwaltskosten sind, dann is das schon relativ viel, geb ich Dir Recht. Allerdings weiß ich nicht, ob in dem Betrag nicht auch was anderes enthalten ist unsure.gif

Wir können uns aber auf folgendes einigen:
Letztendlich ist es egal, wie hoch die Kosten sind. Wenn man es sich leisten kann, kann man vor Gericht ziehen und nach Recht (er)suchen biggrin.gif

Geschrieben von: Traxx am Thu, 02 March 2006, 10:05
Nen ausführlicherer Bericht hierzu , inkl. einer Stellungnahme von Mario Dolzer bei Gulli.

hxxp://www.gulli.com/news/supernature-haftung-fuer-2006-03-01/

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