Druckbare Version des Themas
Hier klicken um das Thema im Original Format zu betrachten.
MBL Board > News aus aller Welt > T-Online darf nur für Rechnung nötige


Geschrieben von: Defiant am Wed, 25 January 2006, 12:47
Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist. Die bislang über Voss erhobenen Daten müssen rückwirkend gelöscht werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro oder 6 Monate Haft, vollstreckbar gegen den Vorstand.


Quelle & kompletter Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

Powered by Invision Power Board (http://www.invisionboard.com)
© 2002 Invision Power Services (http://www.invisionpower.com)