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Ein Staranwalt als "Raubkopierer"?
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Riv_al_do
Geschrieben am: Mon, 11 December 2006, 22:12


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Mal gespannt laugh.gif

Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
Woher hatte Michael Witti die CD für seine Klage gegen den Borat-Film?

Am 19. November 2006 brachte Staranwalt Michael Witti eine CD-Kopie des Films Borat (vgl. "Is'sich komisches Film aus Kasachstan in Kino ab heute!") in das rumänische Dorf Glod. Anschließend leitete Witti, der im Zusammenhang mit dem Entschädigungsfonds für ehemalige NS-Zwangsarbeiter bekannt wurde, zusammen mit seinem amerikanischen Kollegen Ed Fagan im Namen zweier Laiendarsteller eine Klage gegen die 20th Century Fox und weitere 15 Produktionsfirmen, Produzenten und Drehbuchautoren ein, weil einige der Dorfbewohner in der Satire nicht nur als Kasachen, sondern auch als "Abtreibungsgynäkologe" und "Dorfvergewaltiger" vorgestellt werden.
   

Auch in den USA klagen zwei Verbindungsstudenten, ein Fahrlehrer, ein Autohändler und die Besitzer einer Pension, die sich getäuscht und unvorteilhaft dargestellt fühlen, gegen die Filmfirma 20th Century Fox und gegen den Borat-Darsteller Sacha Baron Cohen. Witti und Fagan wollen für die von ihnen vertretenen Dorfbewohner 30 Millionen Dollar erstreiten.

Da der Film noch nicht auf DVD erschienen ist, fragt sich, wo Michael Witti diese CD herbekommen hat. Hat ihm etwa 20th Century Fox eine Kopie zur Verfügung gestellt, damit er die Klage gegen sie leichter einleiten kann? Ein Szenario, das eher weniger wahrscheinlich ist. Oder hat Witti eine von der Filmfirma an einen Dritten ausgehändigte Vorabfassung weitergereicht bekommen? 20th Century Fox lässt ihre Pressesprecherin Cornelia Peschke zur Frage, ob und an wen solche Fassungen verteilt wurden, nur mitteilen, dass sie "hierzu derzeit keine Auskunft geben".

Geht man von der Definition der Bundesjustizministerin für illegale Kopien nach der letzten Urheberrechtsänderung aus, so muss Michael Witti bangen, dass Brigitte Zypries keine Zeitung liest. Denn auch wenn er über einen Mittelsmann eine direkt von Fox hergestellte CD erworben hat, so müsste sie ihm nach der 2003 eingeführten Verbotsregelung als von einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" gezogene Kopie gelten.

Denn die Justizministerin nannte bei jeder sich bietenden Gelegenheit öffentlich den noch nicht auf DVD erschienenen Kinofilm als Paradebeispiel solch einer illegalen Kopie: Wenn wenige Tage nach dem Kinostart ein aktueller Kinofilm angeboten würde, so Zypries, dann müsse jedem klar sein, dass es sich hierbei um ein "illegales Angebot" handele, antwortete sie beispielsweise dem Cosmoblog mit einem Textbaustein.

Der Borat-Film kam am 2. November in Deutschland in die Kinos, in den USA sogar einen Tag später. Eine Veröffentlichung auf DVD ist noch nicht in Sicht. Wenn eine CD als aus einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" hergestellt gilt, so ist das nach § 53 Abs. 1 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des neuen Urheberrechts strafbar. Im Gegensatz zu dem, was Borat mit den Dorfbewohnern gemacht hat – hier sind nach deutschem Recht lediglich Ansprüche auf Unterlassung, Schmerzensgeld oder Schadensersatz möglich.

Pech für Witti – oder hat er eventuell das Risiko einer Anklage und angedrohte drei Jahre Gefängnis bewusst auf sich genommen? Das ist eher wenig wahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, das hier ein Beispiel für die Unsicherheit und das mittlerweile evident gewordene extreme Auseinanderklaffen von geschriebenem Recht und Alltags-Rechtsbewusstsein im Bereich Urheberrecht vorliegt.

Persönlichkeitsrechte sind durch die derzeitige Rechtslage weit schwächer geschützt als etwas, das von den meisten Menschen gar nicht als Rechtsverletzung empfunden wird. Beim Film Borat lässt sich argumentieren, dass die Bewohner nicht als die, die sie sind, diffamiert werden, sondern dass ihr Elend nur als Dekoration für eine Satire dient. Nicht sie selbst werden gezeigt, sondern angeblich kasachische Kunstfiguren, die es nicht gibt. Im deutschen Fernsehalltag dagegen werden ungestraft sozial Schwache in ihren Wohnungen mit Kamerateams belästigt und bloßgestellt, ohne dass die Sender eine Klage fürchten zu müssten - weil den Betroffenen dafür nicht nur die Rechtskenntnisse, sondern auch die Mittel fehlen.


Quelle: Heise.de
 
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Sidschei
Geschrieben am: Tue, 12 December 2006, 08:48


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