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Warnung vor Überwachungsstaat
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Andi
Geschrieben am: Sun, 08 April 2007, 16:57


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Warnung vor Überwachungsstaat

In Deutschland hagelt es weiter scharfe Kritik an den Plänen des Bundesinnenministers Wolgang Schäuble (CDU) zur Online-Durchsuchung von Computern.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) sprach am Sonntag von der Gefahr eines "Überwachungsstaates", sollten Rasterfahndung und heimliche Online-Durchsuchungen von Computern erlaubt werden.

Koalition in Frage gestellt

Auch der SPD-Datenschutzexperte Jörg Tauss warf Schäuble am Sonntag vor, er wolle den "totalen Überwachungsstaat" schaffen, und stellte zugleich die große Koalition in Frage.
Tauss hält die Pläne für Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherungen, Rasterfahndungen und weitere Verschärfungen von Sicherheitsgesetzen für eindeutig verfassungswidrig. Sollte die Union diesen Weg weiter beschreiten, "ist es historische Aufgabe der SPD, dies auch mit anderen Bündnispartnern in Parlamenten und Gesellschaft zu verhindern", erklärte Tauss am Sonntag.
FDP und Grüne stünden in der Frage der Bürgerrechte der SPD wesentlich näher als die Union. "Dies bietet in ganz Deutschland auch interessante Perspektiven für künftige Parlamentsmehrheiten jenseits der Union", fügte er hinzu.

"Freiheiten beseitigt"

Der Düsseldorfer Innenminister Wolf sagte: "Der Bundesinnenminister sollte sich davor hüten, Sicherheitspolitik und Bürgerrechte in ein Ungleichgewicht zu bringen."
Er wolle "keinen Überwachungsstaat, in dem wir selbst die Freiheiten beseitigt haben, die wir gegen den Terror verteidigen wollten".

Quelle: futurezone.orf.at
 
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Andi
Geschrieben am: Wed, 11 April 2007, 18:43


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Bundestrojaner: Der Staat als Hacker

Ein neues Gesetz erlaubt es den Behörden, heimlich die Rechner von Privatpersonen zu durchsuchen. Ein Richter muss dieser Überwachung nicht mehr zustimmen. Das gilt zurzeit für Nordrhein-Westfalen. Doch auch Bundespolitiker fordern eine Überwachung per Trojaner. Wir sagen, was hinter dem neuen Gesetz in NRW steckt, wen es betrifft und wie Sie sich gegen den drohenden Bundestrojaner wehren.

Hacker und Gauner bekommen Gesellschaft. Denn nun will auch der Staat den Bürgern auf die Festplatte schauen. Dort möchte er alle Daten einsehen: Er will etwa wissen, was in den Dokumenten, Tabellen und Mails steht, ob sich Infos zu Bankkonten und Geldtransfers finden lassen oder welche Websites aufgerufen wurden und werden – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Seit Anfang 2007 ist eine solche staatliche Spionage in NRW gesetzlich erlaubt. Wir klären, was hinter dem Gesetz steckt.

...

weiter auf pcwelt.de
 
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Gast_Angryboy_Gast
Geschrieben am: Thu, 12 April 2007, 00:45


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Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) sprach am Sonntag von der Gefahr eines "Überwachungsstaates", sollten Rasterfahndung und heimliche Online-Durchsuchungen von Computern erlaubt werden.



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Seit Anfang 2007 ist eine solche staatliche Spionage in NRW gesetzlich erlaubt.


SoSo........ auf einmal ist der Herr "Innenminister Wolf" aus NRW gegen die Online durchsuchung. Aber in seinem eigenem Bundesland hat er dafür gesorgt!
Laut Berichten aus unserem Lokal TV, war der Herr Wolf massgeblich daran beteiligt,
das die Online Durchsuchung in NRW möglich wird.
Offensichtlich war dem FDP'ler Wolf sein Innenminister Posten in NRW mehr wehrt,
als seine vermeintliche eigene Meinung mad.gif

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Sidschei
Geschrieben am: Thu, 12 April 2007, 08:20


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Mitglied seit: 27.04.2003



Ah... da is'er ja wieder zwinker.gif

Ich hatte demletzt zu diesem Theme einen sehr interessanten Forenbeitrag gelesen yesnick.gif der sich mit den Folgen des Themas wirklich gut auseinander setzte. Zum Beispiel wie das mit der Frage von "vertraulichen Geschaeftsinformationen" auf einem Betriebsrechner ist. Wie sieht das aus mit dem "Bundestrojaner" der einen Zugriff auf jeden Rechner ermoeglicht? Wer ist Schuld, wenn die vertraulichen Daten in falsche Haende geraten? Wer ist dafuer zur Verantwortung zu ziehen? Was passiert, wenn Haker diesen Trojaner ausnutzen?

Fragen ueber Fragen die aufzeigen, wie "dumm" unsere Politiker letzten Endes einfach sind, weil sie nahezu nichts zu Ende denken...

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Angryboy
Geschrieben am: Thu, 12 April 2007, 18:46


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Jau....den Bericht habe ich auch gelesen.
Es gibt ja diverse Szenarien die passieren können.

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Fragen ueber Fragen die aufzeigen, wie "dumm" unsere Politiker letzten Endes einfach sind, weil sie nahezu nichts zu Ende denken...


Du sagst es.
Das einzigste was sicher ist, ist das es garantiert sowieso nur wieder die falschen
und Unschuldigen trifft.

Ich zum Beispiel habe einen Haufen Schaltpläne für elektronische Schaltungen
auf meinen Platten liegen. Wenn da einer vom BKA drauf stösst,
stehe ich garantiert als Langhaariger Bombenleger unter Generalverdacht biggrin.gif

By the Way: Der Überwachungswahn geht weiter.
Jetzt soll den Behörden zugriff auf die Bilder ermöglicht werden,
die in den biometrischen Reisepässen benutzt werden.

Jetzt wissen wir wenigstens warum die Pässe zwingend nötig waren laugh.gif

Angryboy

 
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Sidschei
Geschrieben am: Thu, 12 April 2007, 19:37


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


Gruppe: Admin
Beiträge: 64358
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Mitglied seit: 27.04.2003



Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Angryboy @ Thu, 12 April 2007, 19:46)
Das einzigste was sicher ist, ist das es garantiert sowieso nur wieder die falschen und Unschuldigen trifft.

JA, DAS sowieso - bin ja mal gespannt wie sie das Teil verbreiten wollen und wann es die erste KLage gegen den Staat wegen dem Teil gibt. Das wird bestimmt noch spannend meinung.gif Denn ich denke, es werden einige die "Sicherheitsluecken" ausnutzen wollen um dem Staat nun maechtig Aerger zu machen.

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Ich zum Beispiel habe einen Haufen Schaltpläne für elektronische Schaltungen
auf meinen Platten liegen. Wenn da einer vom BKA drauf stösst,
stehe ich garantiert als Langhaariger Bombenleger unter Generalverdacht biggrin.gif


Nicht zu vergessen Dein Forenname tongue.gif

Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
By the Way: Der Überwachungswahn geht weiter.


Ja, denke nicht dass das schon das Ende war kopfschuettel.gif

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Angryboy
Geschrieben am: Thu, 12 April 2007, 23:04


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JA, DAS sowieso - bin ja mal gespannt wie sie das Teil verbreiten wollen


So viel ich weiss, wird das kein herrkömlicher Trojaner,
den man sich über eine Site oder eine Mail einfängt.
Wenn ich den Bericht damals richtig verstanden habe,
hängen die sich beim Provider in deine Onlineverbindung
und können darüber in deinen Rechner kommen, ohne das sich Firewalls oder
Virenprogramme melden, weil die Onlineverbindung generell freigegeben ist.
Den genauen Namen für diesen Übergabepunkt habe ich vergessen,
aber der exestiert schon. Den haben die Politiker schon vor ein paar Jahren
als Pflicht den Providern aufs Auge gedrückt.

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Andi
Geschrieben am: Wed, 18 April 2007, 17:46


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Kabinett beschließt Telefonüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Neue Regeln sollen Grundrechtsschutz der Bürger stärken

Im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität sollen künftig sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Er setzt eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) um. Zugleich brachte die Regierung neue Regeln für die Telefonüberwachung auf den Weg, die den Grundrechtsschutz der Bürger stärken sollen.

Zypries verteidigte den Entwurf gegen die zum Teil heftige Kritik von Medienverbänden, Anwälten und Datenschützern. Die Bundesregierung habe auf europäischer Ebene Widerstand gegen eine noch extensivere Regelung geleistet. "Wir haben nun eine verhältnismäßige Lösung gefunden", sagte Zypries. Mit sechs Monaten Speicherdauer bleibt Deutschland an der unteren Grenze. Ursprünglich waren in der EU bis zu 36 Monate vorgesehen. Zypries betonte, die Regierung führe keine neuen Maßnahmen ein. "Es bleibt bei den Ermittlungsmaßnahmen, welche die Strafprozessordnung schon bisher kannte."

Nach dem Entwurf wird künftig erfasst, wer wann mit wem telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird zudem der Standort bei Beginn der Verbindung festgehalten. Auf diese Daten können dann die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf eine Straftat zugreifen. Beim Surfen werden Daten über den Internetzugang (die IP-Adresse des Computers), die E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie erfasst. Der Inhalt des Gesprächs und Daten, die Aufschluss über aufgerufene Internetseiten geben, dürfen nicht gespeichert werden.

Die neuen Regeln für die Telekommunikationsüberwachung reagieren auch auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Danach ist eine Überwachung unzulässig, wenn das Gespräch den Kernbereich privater Lebensführung betrifft. Die Telefonüberwachung soll auf schwere Straftaten beschränkt werden. Zusätzlich werden Überwachungen bei einer Reihe von weiteren Straftaten möglich. Dies betrifft beispielsweise Korruptionsdelikte, Menschenhandel, Kinderpornografie, Dopingdelikte und Verbrechen gegen das Völkerrecht.

2005 gab es nach Angaben des Justizministeriums 4925 Überwachungen. Diese betrafen 12.600 Personen, die zum Teil mehrere Telefone benutzten. Bei einer Gesamtzahl von knapp fünf Millionen Ermittlungsverfahren wurden damit nur bei einem Promille Überwachungsmaßnahmen angeordnet.

Die Überwachungsmaßnahmen müssen von einem besonderen Gericht angeordnet und die Betroffenen anschließend benachrichtigt werden. Sie können auch nachträglich klagen. Werden erhobene Erkenntnisse nicht mehr benötigt, müssen sie gelöscht werden. Laut Justizministerium wird mit dem Gesetzentwurf zudem der Schutz von Berufsgeheimnisträgern, die ein Recht auf Zeugnisverweigerung haben, verbessert.

Der Gesetzentwurf stieß bei der Opposition und den betroffenen Verbänden auf heftigen Widerspruch. Aber auch aus den Reihen der Koalition kam Protest. Für den medienpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, geht der Gesetzentwurf viel zu weit. Dies müsse "im parlamentarischen Verfahren grundlegend korrigiert und verbessert werden". Der Verband der Internetwirtschaft (Eco) warf der Regierung vor, die Wirtschaft zum Büttel staatlicher Überwachung zu machen. Der Verband der Informationswirtschaft (Bitkom) forderte vom Staat eine Kostenerstattung.

Nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer berücksichtigt der Entwurf nicht ausreichend die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Schutz der Bürgerrechte. Der Deutsche Anwaltsverein lehnte die Vorratsspeicherung ab. "Alle Bürger dem Generalverdacht auszusetzen, sie seien Straftäter, ist unerträglich."

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth warf Zypries vor, ein ganzes Volk unter Generalverdacht zu stellen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg van Essen, bezweifelte, dass die geänderte Telefonüberwachung die Rechte der Betroffenen stärkt. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht mit dem Gesetzentwurf die Pressefreiheit in Gefahr. Auch die Linksfraktion befürchtet Einschnitte in die Bürgerrechte. Der Deutsche Journalisten-Verband sprach von einem Schlag gegen den Informantenschutz.

Quelle: zdnet.de
 
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Andi
Geschrieben am: Wed, 25 April 2007, 16:31


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Geheime Online-Durchsuchungen gibt es seit 2005

Das Bundeskanzleramt hat heute in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestags zugegeben, dass die umstrittenen geheimen Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 durchgeführt werden. Als Grundlage dient eine Dienstvorschrift des Ex-Bundesinnenministers Otto Schily.

Das Geständnis wurde von der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, erzwungen, die einen entsprechenden Antrag stellte. Demnach werden private PCs und Speicherplattformen im Internet bereits seit 2005 durch die Geheimdienste des Bundes überwacht. Die Regierung sieht darin aber keine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sowie des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Wie oft diese geheimen Online-Durchsuchungen bereits durchgeführt wurden, wollte die Bundesregierung nicht angeben. Stattdessen wurde von Problemen berichtet. Es wurden so viele Daten gesammelt, dass man diese gar nicht überschauen konnte. Laut Bundesregierung wird das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht verletzt, "zumindest nicht wenn der PC im Garten steht".

Piltz fordert nun, dass die geheimen Online-Durchsuchungen so lange ausgesetzt werden, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Außerdem sollen die Haushaltsmittel für die Programmierung der dazu notwendigen Software gestrichen werden.

Bereits im März 2007 hatte die Bundesregierung erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Möglichkeit hat, geheime Online-Durchsuchungen durchzuführen. Dazu berief man sich auf den Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Darin heißt es, dass "Methoden, Gegenstände und Instrumente" zur heimlichen Informationsbeschaffung eingesetzt werden dürfen. Welche Mittel konkret eingesetzt werden dürfen, musste der Bundesinnenminister benennen. Dass er dies in Form einer Dienstvorschrift auch wirklich tat, war bisher nicht bekannt.

Bereits im Februar hatte der Bundesgerichtshof die heimlichen Online-Durchsuchungen für staatliche Ermittler untersagt, da es eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht gibt. Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble drängt seitdem auf eine schnelle Entscheidung, um so den Strafverfolgern die Arbeit zu erleichtern.

Quelle: winfuture.de
 
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Angryboy
Geschrieben am: Thu, 26 April 2007, 00:52


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"Wir haben nun eine verhältnismäßige Lösung gefunden", sagte Zypries. Mit sechs Monaten Speicherdauer bleibt Deutschland an der unteren Grenze


Na Sicher.......die Nummer kennen wir doch schon ausgiebig biggrin.gif

Alles wie gehabt: erst mal klein anfangen um die Bürger nicht zu provizieren,
und nach 2 Jahren werden die Systeme dann aufgebohrt.

Siehe Maut........ist ja nuuuuuuuur für die Abrechnung der Autobahngebühr.
Heute wirds für Strafverfolgung und wer weiss sonst noch was genutzt.

Siehe Biometrischer Pass..........ist ja nuuuur für Auslandsreisen.
Heute solls für Strafverfolgung genutzt werden.


Für wie dumm halten uns die regierenden eigentlich??
Das System ist doch so durchschaubar

Angryboy
 
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Sidschei
Geschrieben am: Thu, 26 April 2007, 12:59


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Angryboy @ Thu, 26 April 2007, 01:52)
Für wie dumm halten uns die regierenden eigentlich??
Das System ist doch so durchschaubar

na, fuer so dumm dass es zumindest - wie nahezu immer - alles so laufen wird wie sie es sich vorstellen 1001.gif

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Andi
Geschrieben am: Sat, 14 July 2007, 18:26


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Schäubles Gesetzentwurf für Online-Durchsuchungen steht

CDU drängt die SPD zur schnellen Einführung

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat einen Gesetzentwurf für verdeckte Online-Durchsuchungen von Privatcomputern fertig gestellt. Nach Informationen der 'Welt am Sonntag' (kommende Ausgabe) soll der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) bei "Gefahr im Verzuge" die heimliche Durchsuchung privater Computer beantragen können. In der Vorlage Schäubles heißt es, das BKA dürfe "ohne Wissen des Betroffenen durch den automatisierten Einsatz technischer Mittel aus informationstechnischen Systemen Daten erheben, soweit die Abwehr der dringenden Gefahr oder die Verhütung von Straftaten auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert wäre."

Für die gerichtliche Durchsuchungsanordnung sollen der Name und die Anschrift des Ausgespähten angeben werden. Außerdem müssen "eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems", auf das zugegriffen werden soll, sowie "Art, Umfang und Dauer" der Schnüffelmaßnahme benannt werden. "Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen", heißt es in dem Entwurf. Eine gerichtliche Durchsuchungsanordnung kann um jeweils drei Monate unter Berücksichtigung der bereits gewonnenen Erkenntnisse verlängert werden.

Die Innenminister von Hessen und Niedersachsen forderten die SPD auf, den Weg für diesen Gesetzentwurf schnell frei zu machen. "Die Fakten liegen doch seit Langem auf dem Tisch. Ich verstehe nicht, warum sich Teile der SPD hier zieren", sagte Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) dem Blatt. Die deutschen Sicherheitsbehörden dürften bei den aktuellen Entwicklungen nicht hinterherhinken. "Gerade mutmaßliche Terroristen nutzen insbesondere das Internet für Kommunikation und Anschlagsvorbereitung. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss an dieser Stelle entschieden entgegentreten; deshalb brauchen wir auch die Online-Durchsuchung", sagte Bouffier.

Sein niedersächsischer Amtskollege Uwe Schünemann (CDU) sagte, ein schnelles Verfahren zur Umsetzung dürfe von den Sozialdemokraten nicht länger blockiert werden. "Immerhin wird die Online-Durchsuchung jetzt schon seit mehr als einem Jahr diskutiert. Da hätten die Sozialdemokraten längst Zeit gehabt, sich ein klares Meinungsbild zu machen", sagte Schünemann der Zeitung. Da das Internet als Medium zur Verbreitung von menschenverachtenden Hassbotschaften der Islamisten und deren Kommunikation ständig an Bedeutung zunehme, dürften nicht weitere Monate bis zur Einführung der Ermittlungsmethode verloren gehen. "Wichtig ist, dass die Länder jetzt erst einmal den Gesetzentwurf bekommen, um der Online-Durchsuchung im Bundesrat schnell zustimmen zu können", sagte Schünemann.

Quelle: de.internet.com
 
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Angryboy
Geschrieben am: Sun, 15 July 2007, 00:42


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Außerdem müssen "eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems", auf das zugegriffen werden soll, sowie "Art, Umfang und Dauer" der Schnüffelmaßnahme benannt werden.


Hähhh gruebel.gif

Wenn die Angaben über dein "Informationstechnischen Systems"
machen können, heist das wohl, das sie schon geschnüffelt haben.
Oder woher sollten sie sonst diese Informationen haben??

Angryboy

Bearbeitet von Angryboy am Sun, 15 July 2007, 00:44
 
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Mario Gomez
Geschrieben am: Sun, 15 July 2007, 10:37


Yakuza Aufsichtsrat & unbezahlter 2. Presse-Fuzzi
& oller Blödmann des Himbeer-Tonis & doppelt zahlender Provider-Kunde, weil er unangemeldet umgezogen ist!


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Beiträge: 20162
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Mitglied seit: 27.02.2004



Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Angryboy @ Sun, 15 July 2007, 00:42)
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Außerdem müssen "eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems", auf das zugegriffen werden soll, sowie "Art, Umfang und Dauer" der Schnüffelmaßnahme benannt werden.


Hähhh gruebel.gif

Wenn die Angaben über dein "Informationstechnischen Systems"
machen können, heist das wohl, das sie schon geschnüffelt haben.
Oder woher sollten sie sonst diese Informationen haben??

Angryboy

Von Mickysoft! zwinker.gif

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