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Schadenersatz für illegale Downloads, Eltern können wieder aufatmen
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Andi
Geschrieben am: Fri, 22 June 2007, 11:30


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Schadenersatz für illegale Downloads – Eltern können wieder aufatmen

Wenn Kinder und Jugendliche illegal Musikstücke und Spiele aus dem Internet herunterladen, halten sich die geschädigten Unternehmen gern an die Eltern. Ein Urteil des Landgericht Mannheim hat jetzt diese Haftung erheblich eingeschränkt. Dennoch sind die Eltern nicht völlig aus der Pflicht.

Immer wieder sehen sich Eltern Schadenersatzforderungen in Höhe von mehreren 1.000 Euro gegenüber, weil ihre Sprösslinge über illegale Internettauschbörsen unerlaubt Musikstücke und Computerspiele heruntergeladen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Allein die Musikindustrie verfolgt nach eigenen Angaben monatlich rund 1.000 Fälle unberechtigter Downloads. Ein Computerspiele-Hersteller erstattete Ende 2005 sogar 40.000 Strafanzeigen, damit die Polizei über die sogenannte IP-Nummer die Inhaber der Anschlüsse ermittelte.

In einer Vielzahl von Fällen waren die Inhaber der Internetanschlüsse Eltern, die tatsächlichen Rechteverletzer aber ihre zumeist minderjährigen, in manchen Fällen auch volljährigen, noch im Hause lebenden Kinder. Gleichwohl ging der Spielehersteller aus dem Gesichtspunkt einer so genannten Störerhaftung zielgerichtet gegen die Eltern vor.

Denn grundsätzlich kann jeder, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechts-/Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Nach ständiger Rechtsprechung setzt allerdings die Haftung desjenigen, der nur als Störer haftet, die Verletzung von Prüfungspflichten voraus – im Beispiel der Eltern der Aufsichtspflichten. Diese müssen jedoch zumutbar sein.

Das Landgericht Mannheim (Urteil vom 29.09.2006, Az. 7 O 76/06) hat nun diese Prüfungspflichten der Eltern hinsichtlich der Internetnutzung der Eltern konkretisiert und stark eingeschränkt, so dass Tausende von Vätern und Müttern wieder ruhiger schlafen können. Insbesondere sei ihnen eine ständige Überwachung des Handelns ihrer Kinder oder des Ehepartners oder gar eine Sperrung des Anschlusses nicht zuzumuten. Wer allerdings mitbekommt, dass die eigenen Kinder sich Raubkopien herunterladen, der muss sie auf die Illegalität ihres Handelns hinweisen und dies gegebenenfalls unterbinden, um eine Störerhaftung zu vermeiden.

Quelle: openpr.de
 
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