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Diskussion um FSK
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GreatWhite
Geschrieben am: Thu, 09 June 2005, 08:08


Yakuza Kochclub Vorsitzender


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Einen sehr interessanten Artikel, wie ich finde, stand gestern in Blickpunkt: Film - hier der Bericht :

Forderung nach mehr Flexibilität bei der FSK

Die deutschen Regelungen der FSK-Freigaben sind ständig in der Diskussion. Wirklich zufrieden ist damit niemand in der Filmwirtschaft. Die seit inzwischen 55 Jahre geltenden Alterssprünge seien nicht mehr zeitgemäß und dringend reformbedürftig, sind sich Verleiher und Kinobetreiber einig.


Jüngstes FSK-Ärgernis: Der Kinowelt-Titel "Max und Moritz Reloaded" wurde mit der Freigabe FSK 16 versehen - zum Missfallen der Produzenten.
Bei der letzten Anpassung des Jugendschutzgesetzes, das vor gut zwei Jahren in Kraft trat, gab es Hoffnung auf umfassende Änderungen. Die Filmwirtschaft forderte damals, dass Kinder und Jugendliche in Begleitung von Erwachsenen auch Filme für die jeweils nächsthöhere Altersstufe sehen dürfen. Herausgekommen ist dabei allerdings nur eine Art Mini-Parental-Guidance-Regelung: Bei der Zwölfer-Einstufung kann die FSK seither den "PG"-Zusatz anfügen, womit dann auch Kinder ab sechs zusammen mit einem Erziehungsberechtigten den Film anschauen dürfen. Zurzeit ist dies beispielsweise bei "Sahara" von BVI der Fall. Obwohl sich Vertreter der Filmwirtschaft wie Buena-Vista-Chef Wolfgang Braun oder Wolfram Weber vom Cinecittà in Nürnberg eine derartige Regelung auch für anderen Altersabstufungen wünschen, wurde die Teillösung allgemein positiv aufgenommen: "Es lindert das Problem ein bisschen", sagt Weber. Auch HDF-Präsident Thomas Negele ist mit der neuen Regelung zufrieden: "Früher gab es oft Ärger mit Eltern, die selbst bestimmen wollten, was ihren Kindern gut tut. Heute dürfen sie es." Teilweise zumindest.

Und nicht nur auf Grund dieser sehr beschnittenen Regelung gibt es noch genügend Probleme: Nach Brauns Einschätzung ist die PG-Regelung auch zwei Jahre nach Inkrafttreten beim Kinopublikum noch nicht ausreichend bekannt: "Wir versuchen das immer wieder in unseren Anzeigen zu kommunizieren, aber eine große Aufmerksamkeit konnte bislang nicht erzeugt werden." Außerdem gilt das "PG" nur für direkt Erziehungsberechtigte und nicht wie ursprünglich von der Filmwirtschaft gefordert ganz allgemein auch für "Erziehungsbeauftragte", wie Christiane von Wahlert, SPIO-Geschäftsführerin und somit auch Geschäftsführerin der 100-prozentigen Tochter FSK, erläutert: Ein Zehnjähriger darf also nicht mit seinem 18-jährigen Bruder in einen Film ab zwölf, sondern nur mit seinen Eltern. Ganz in diesem Sinne fordern nun auch Kinobesitzer wie Wolfram Weber, den Verantwortungsbereich der Eltern noch auszuweiten: "In anderen Medien haben die Eltern auch direkte Bestimmungsmöglichkeiten, nur im Kino wird ihnen das nicht zuerkannt." Unverständlich für Weber ist es ebenso, dass die FSK neben den Freigaben nicht auch Empfehlungen ausspricht, für welches Alter der Film geeignet ist - ein Problem, das auch VdF-Geschäftsführer Johannes Klingsporn sieht: "Das Gesetz bewertet nur den Gefährdungscharakter des Produkts und nicht, für welche Zielgruppe es geeignet wäre." Die Überlegungen einer Anpassung müssten folglich noch einen Schritt weiter gehen: "Wir müssen ein Konzept entwickeln, wie wir Empfehlungen geben können", sagt Klingsporn.

Dringend fordern Weber wie ein Großteil seiner Kollegen diese Anpassung des FSK-Systems: "Das ist ein Relikt aus grauer Vorzeit." Und sie wird kommen, ist sich Klingsporn sicher: "Spätestens im kommenden Jahr wird wieder über die Evaluierung des Jugendschutzgesetzes diskutiert werden", nicht zuletzt, weil eine ständige Evaluierung im aktuellen Gesetz festgeschrieben ist. Um für die anstehende Diskussion gewappnet zu sein, benötige die Filmwirtschaft zunächst empirische Zahlen, so Klingsporn: "Da besteht dringender Handlungsbedarf von unserer Seite." Bei der FSK steht eine derartige Studie laut von Wahlert schon auf der Agenda: "Wir werden die Marktteilnehmer umfassend befragen, wie sich die aktuelle PG-Regelung bewährt hat und was verbessert werden könnte."

Einig sind sich schon jetzt alle: Eine Änderung des Jugendschutzgesetzes muss her und zwar so schnell wie möglich. "Die Spannen sind schon sehr groß", so Braun. "Das österreichische System, das die Einstufung 14 statt 16 kennt, ist sehr viel lebensnaher. Die Realität hat unsere Altersfreigaben schon lange überholt", findet Sony-Verleihchef Gerd Bender. Auch Lothar Seelandt, Geschäftsführer von Movienet, ist überzeugt, die Regelungen müssten an moderne Maßstäbe angepasst werden. Und Weber ist gar für eine totale Individualisierung der Altersfreigaben und kann sich Zwei-Jahres-Schritte vorstellen: "Uns hilft jede Lösung, die mehr aufgesplittet ist als die jetzige."

Quelle: Blickpunkt:Film

Na, da würd ich den Damen & Herren aber 100%ig zustimmen.

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Sidschei
Geschrieben am: Thu, 09 June 2005, 10:30


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (GreatWhite @ Thu, 09 June 2005, 09:08)
Die Filmwirtschaft forderte damals, dass Kinder und Jugendliche in Begleitung von Erwachsenen auch Filme für die jeweils nächsthöhere Altersstufe sehen dürfen.

Ja, der ist sehr interessant, der Artikel. Danke Greaty smile.gif

Und das da oben *g* ... ich erinnere mich dran dass das frueher schon so war laugh.gif

Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
Herausgekommen ist dabei allerdings nur eine Art Mini-Parental-Guidance-Regelung: Bei der Zwölfer-Einstufung kann die FSK seither den "PG"-Zusatz anfügen, womit dann auch Kinder ab sechs zusammen mit einem Erziehungsberechtigten den Film anschauen dürfen.


Ist irgendwie schwierig dann noch zu entscheiden, ob dann mit Eltern der Film gesehen werden darf und wann nicht. Wer setzt denn da bitteschoen "wie" die Regeln ?

Also, ich finde, dann sollte die Regelung schon "generell" gelten und die Eltern koennen dies dann entscheiden, ob es fuer die Kiddies ertraeglich ist. Schliesslich kennen die Ihre Kiddies am besten meinung.gif


Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
Nach Brauns Einschätzung ist die PG-Regelung auch zwei Jahre nach Inkrafttreten beim Kinopublikum noch nicht ausreichend bekannt:


Aehm, ja blink.gif Ich kannte bis gerade eben diese Regelung nicht blink.gif

Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
"Das österreichische System, das die Einstufung 14 statt 16 kennt, ist sehr viel lebensnaher. Die Realität hat unsere Altersfreigaben schon lange überholt"


meinung.gif

Sid

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Sidschei
Geschrieben am: Wed, 15 June 2005, 11:38


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Wie ich finde passend zu den "Altersfreigaben" habe ich noch die offizielle Stellungsnahme der FSK gefunden, bezueglich der ja sehr umstrittenen Altersfreigabe bezueglich "Creep":

-->
Begründung zur Kennzeichnung des Films CREEP „Freigegeben ab 16 Jahren“

Wiesbaden, 16.03.2005

Die FSK ist im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden für die Freigaben von Kinofilmen, Videos und vergleichbaren Bildträgern sowie von Trailern und Werbefilmen zuständig. Sie vertritt den gesetzlichen Jugendschutz im Bereich audiovisueller Medien. Die Entscheidungen treffen pluralistisch zusammengesetzte Ausschüsse, deren Prüferinnen und Prüfer von der Öffentlichen Hand sowie Bundes- und Länderministerien bzw. von der Film- und Videowirtschaft entsandt werden und ca. 3 Wochen pro Jahr bei der FSK ehrenamtlich tätig sind. Die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden haben in den Arbeitsausschüssen den Vorsitz.

Der Film "Creep" ist eindeutig erkennbar dem Genre des Horrorfilms zuzurechnen. Er bedient somit bestimmte Erwartungen, die ein Zuschauer an einen Horrorfilm hat: Eine Situation aus dem Alltag verwandelt sich in einen Alptraum des Grauens, der sich allmählich steigert, bis es schließlich für einige wenige Protagonisten Rettung und Erlösung gibt. Die Handlung ist dabei meist - so auch in diesem Fall - vorhersehbar und durchschaubar. Es wird dabei auf Schockeffekte gesetzt, die für manchen Zuschauer schwer erträglich sind. Bei den meisten Horrorfilmen scheiden sich daher die Geister. Es gibt die Fans des Genres, die eben dieses Spiel mit dem Nervenkitzel und des Grauen im Film suchen. Andere wiederum lehnen dieses Genre aus eben diesen Gründen für sich ab. Dies spiegelt sich auch in den lebhaften Diskussionen in den Ausschüssen wieder.
Jugendliche ab 16 Jahren verfügen über reichhaltige Medienerfahrungen und Genrekenntnisse, so dass sie die Zutaten eines Horrorfilms entschlüsseln und einordnen können.
Der Film „Creep“ fängt zunächst mit einer bekannten Alltagssituation - dem U-Bahn fahren - an. Jeder kann nachvollziehen, dass es unheimlich sein muss, nachts alleine in einer U-Bahnstation eingeschlossen zu sein. Das weitere Geschehen steigert sich jedoch derart ins Absurde und Fantastische, dass jeder Realitätsbezug verloren geht: Ein zum Monster mutiertes Wesen, das in den U-Bahnschächten lebt und lange unentdeckt nun alles abschlachtet, was ihm begegnet. Für die Altersgruppe der ab 16-Jährigen sind auf dem Hintergrund der Genreeinordnung keine Identifikation oder Übertragung auf die eigene Realität zu befürchten. Nach Auffassung des Prüfausschusses tragen die Durchschaubarkeit der Charaktere und der Handlung des Films zur nötigen Distanzierung vom Filmgeschehen bei. Der positive Ausgang für die Protagonistin, die unbeschadet die Szenerie verlässt, spricht ebenso für eine Freigabe ab 16 Jahren. Daher wird die Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung für die Altersgruppe der ab 16-Jährigen nicht gesehen.

Hierbei ist allerdings zu sagen, dass die FSK-Kennzeichnungen keine pädagogischen Empfehlungen sind sondern lediglich sicherstellen sollen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Die Ausschüsse der FSK, die unter anderem aus Jugendamtsleitern, Jugendbildungsreferenten, Lehrern, Kinderärzten, Psychologen, die natürlich auch Eltern sind, bestehen, versuchen mit großer Sorgfalt die mögliche Wirkung eines jeden Filmes zu beurteilen. Eine letztlich "objektive richtige" Freigabe kann es nicht geben. Zu unterschiedlich sind die Filme, zu unterschiedlich sind die Rezeptionsbedingungen und -möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Die Prüferinnen und Prüfer versuchen dies zu berücksichtigen.
<--

Interessante Begruendung:
Zitat (Doppelklick zum übernehmen)

Das weitere Geschehen steigert sich jedoch derart ins Absurde und Fantastische, dass jeder Realitätsbezug verloren geht: Ein zum Monster mutiertes Wesen, das in den U-Bahnschächten lebt und lange unentdeckt nun alles abschlachtet, was ihm begegnet.


so gesehen muesste nahezu jeder Zombie-Film und zahlreiche andere indizierte Filme das Pruefsiegel 16 bekommen meinung.gif

Quelle: FSK

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